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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reischl Media (RMA) für Verbraucher
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§ 1 Geltung der Bedingungen
  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers (Hersteller, Verkäufer) erfolgen ausschließ-
    lich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle Verträge, die der Auftragnehmer mit dem
    Auftraggeber (Käufer, Kunden) über die vom Auftragnehmer angeboten Waren/Dienstleistungen oder Lei-
    stungen schließen.
  2. Das Personal des Auftragnehmers, insbesondere das Call-Center, ist nicht berechtigt, mündliche Verein-
    barungen mit den Auftraggebern im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von den Bestellformu-
    laren des Auftragnehmers (unter anderem Interneteingabemasken) oder diesen Allgemeinen Geschäftsbe-
    dingungen abweichen.
§ 2 Vertragsabschluss
  1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend
    und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Auftragnehmer 14 Kalendertage ge-
    bunden.
  2. Der Auftraggeber ist 14 Kalendertage an seine Bestellung gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksam-
    keit der schriftlichen, Fax- oder E-Mail-Bestätigung des Auftragnehmers. Lehnt der Auftragnehmer nicht
    binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
  3. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, an dem die Druckdaten dem Auftragnehmer
    zugehen.
  4. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses
    Vertrages getroffen werden, sind schriftlich (auch per Fax) niederzulegen.
§ 3 Preise, Preisänderungen
  1. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
  2. Die Preise verstehen sich bei Abholung ab dem Lager des Auftragsnehmers in Höchberg. Die Kosten für Ver-
    packung, Versand und sonstige Kosten kommen zum Preis hinzu und schließen die gesetzliche Umsatz-
    steuer ein.
  3. Nachträglich, d. h. nach Auftragsannahme durch den Auftragnehmer, veranlasste Änderungen des Auftrages
    werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der Auftragsdaten
    (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.). Änderungen auf Wunsch des Auf-
    traggebers werden pauschal mit einer Gebühr von € 14,28 (inkl. MwSt.) in Rechnung gestellt, soweit keine
    anderweitige schriftliche Regelung getroffen wurde.
  4. Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber ver-
    anlasst sind, werden separat berechnet.
  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten
    oder übertragener Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbstständig auszuführen, wenn
    dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des
    Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen
    dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragwertes (Angebotspreis) übersteigen,
    ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes mindestens € 34,51 (inkl. MwSt.) über
    steigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.
  6. Bei fristgerechter Stornierung eines Auftrages, wie in diesem Absatz benannt, durch den Auftraggeber oder
    bei Nichtlieferung der Daten bis zum vereinbarten Termin, ist eine Bearbeitungspauschale in Höhe von
    € 23,80 (inkl. MwSt.) zu zahlen. Liegen die vom Auftragnehmer bereits erbrachten Leistungen über diesem
    Betrag, so wird auf Grundlage dieser Leistungen abgerechnet. Stornierungen sind nur schriftlich
    (storno@print-server.eu) und nur dann möglich, solange dem Auftragnehmer noch keine Druckdaten
    übermittelt worden sind.
§ 4 Auftragsausführung/Freigabe durch den Auftraggeber
  1. Der Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich, per Fax oder E-Mail anders vereinbart, auf der
    Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den
    in den Auftragsformularen des Auftragnehmers angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende
    Dateiformate kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten,
    außer dieses Format ist vom Auftragnehmer schriftlich genehmigt. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang
    für die Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber
    nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.
  2. Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt
    auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht von Seiten des Auftrag-
    nehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenüber-
    tragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende
    Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber.
    Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien anzufertigen.
§ 5 Lieferzeiten
  1. Sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist, erfolgen die Lieferungen und Lei-
    stungen des Auftragnehmers schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von ca. vier Wochen.
  2. Bei vorliegen von durch den Auftragnehmer zu vertretenen Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom
    Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfrist-
    setzung beim Auftragnehmer beginnt.
  3. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ord-
    nungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Fixtermine für die Leistungserbrin-
    gung sind nur gültig, wenn diese vom Auftragnehmer als Fixtermin, Festtermin oder verbindlicher Termin,
    bestätigt sind. Bei Fixterminen besteht bei Terminsüberschreitung für den Auftraggeber das Recht zum
    sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts
    können vom Auftragnehmer die bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommenen Lieferungen und
    Leistungen berechnet werden, es ei denn, der Aufraggeber wird durch die Berechnung wirtschaftlich unan-
    gemessen benachteiligt.
  4. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz des ihm entstehen-
    den Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechte-
    rung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.
§ 6 Periodische Arbeiten
  1. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum
    Schluss eines Monats gekündigt werden.
§ 7 Gefahrenübergang – Versand
  1. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person
    übergegeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Ver-
    sand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf
    ihn über.
  2. Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung
    bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
  3. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.
§ 8 Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln/Gewährleistung
  1. Hat der/die gelieferte Gegenstand/Ware/Leistung nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht
    für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein oder hat er/sie nicht die Eigen-
    schaften, die der Auftraggeber nach den öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers erwarten kann, leistet
    der Auftragnehmer grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Mehrfache
    Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl
    den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
  2. Bei farbigen Reproduktionen können in allen Herstellungsverfahren geringfügige Abweichungen vom Origi-
    nal nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen
    Vorlagen, z. B. Proofs und Ausdruckdaten, auch wenn sie vom Auftragnehmer erstellt wurden, und dem
    Endprodukt.
  3. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur
    Höhe des Auftragwertes. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert.
  4. Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch
    keinen vom Auftragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen, ist der Auftragnehmer von jeder
    Haftung frei. Reklamationen werden in dies
  5. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es
    sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
  6. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Maku-
    latur, Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der
    oberen und unteren Bögen welche nicht aussortiert werden.
  7. Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund – des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Für
    Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
    Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auf-
    traggebers umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungs-
    gehilfen des Auftragnehmers verursacht werden.
  8. Werden am gelieferten Gegenstand/Ware/Leistung Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vor-
    genommen, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, es sein denn, der Auftraggeber weißt nach,
    dass die Veränderungen für den Fehler oder den Schaden nicht ursächlich sind.
  9. lle dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen werden von diesem sorgsam behandelt. Eine Haftung bei
    Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt dieser nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprü-
    che jeglicher Art, sind ausgeschlossen.
  10. Eine Haftung des Auftragnehmers für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
  11. Ansprüche wegen Mängel gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und
    sind nicht abtretbar.
  12. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Auftragnehmers, kann der Auftraggeber unter den in § 9 bes-
    timmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen.
§ 9 Haftung auf Schadenersatz
  1. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind
    ausgeschlossen, wenn er den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der
    Ware dem Auftragnehmer anzeigt.
  2. Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbe­son­dere bei
    Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
    Schaden begrenzt.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätz-
    lichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung
    des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
  1. Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware durch den Auftraggeber, behält sich der Auftragnehmer das Eigen-
    tum an der gelieferten Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes darf der Auftrag geber
    die Ware (nachfolgend: Vorbehaltsware) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.
  2. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollziehern – auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf
    das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und den Auftragnehmer unverzüglich benachrichtigen, damit
    der Auftragnehmer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Auftrag-
    nehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 11 Zahlung
  1. Die Zahlung erfolgt per Bar-Nachnahme, Vorauskasse, Barzahlung, Kreditkarte (wir akzeptieren nur VISA-
    und MASTER-Card) oder giropay. Bei Nachnahmelieferungen entsteht eine zusätzliche Nachnahmege-
    bühr in Höhe von: beim Standardversand € 3,87 (inkl. MwSt.), beim Expressversand € 6,25 (inkl. MwSt.).
    Bei Vorauskasse erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,95 (inkl. MwSt.). Bei Kreditkarte- und
    giropay- Zahlung entsteht eine Onlinebearbeitungsgebühr von 3% des Gesamtbetrags, mindestens jedoch
    5,95 EUR (inkl. MwSt.).
  2. Wird die Annahme verweigert, so erhebt der Auftragnehmer eine Schadenersatzpauschale von € 23,80 inkl.
    MwSt. Auf diesen Schadenersatzanspruch fällt keine Umsatzsteuer an (§ 249 II Satz 2 Bürgerliches Gesetz-
    buch). Der Auftraggeber hat jedoch die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann zu-
    grunde gelegt wird. Der Auftragnehmer hat ebenso die Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen,
    der dann zugrunde gelegt wird. Die Ware/der geschuldete Betrag aus dem Vertrag wird unabhängig davon
    in Rechnung gestellt.
  3. Soweit aufgrund schriftlicher Vereinbarung nicht per Nachnahme gezahlt werden muss, sind Rechnungen so-
    fort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
  4. Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt; ausgenommen sind Be-
    träge bis € 1.000,00 in bar gegen Aushändigung einer Barverkaufs-Quittung. Im Übrigen können Zahlungen
    mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an den Auftragnehmer oder ein von diesem angegebenen Bank-
    oder Postscheckkonto erfolgen.
  5. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Auftragnehmer ausdrücklich vor. Die Annahme
    erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind
    sofort fällig.
  6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zun-
    ächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Ver-
    rechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die
    Zahlung zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  7. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräf-
    tig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus
    demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
  8. Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.
§ 12 Patente/Urheberrechte/Marken
  1. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von
    Urheberrechten, Marken oder Patenten und dergleichen freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefer-
    gegenstandes/die gelieferten Daten stammt/en vom Auftraggeber.
  2. Die Freistellungsverpflichtung wie in § 12 (1) benannt, des Auftragnehmers ist betragsmäßig auf den vorher-
    sehbaren Schaden begrenzt. Zusätzliche Vorraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Auftragnehmer die
    Führung von Rechtstreiten überlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich den Lie-
    fergegenstand des Auftragnehmers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist.
  3. Der Auftragnehmer hat wahlweise das Recht, sich von den in diesen Paragraphen übernommenen Verpflich
    tungen dadurch zu befreien, dass er entweder:
    (a) die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Rechte (Urheberrechte, Marken oder
    Patente usw.) beschafft oder
    (b) den Auftraggeber einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle
    des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bzgl.
    des Liefergegenstandes beseitigen.
§ 13 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
  1. Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere
    Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im
    Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber
    stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
§ 14 Copyright
  1. Für vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erbrachte Leistungen, insbesondere an graphischen
    Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält sich der Auftragnehmer alle Rechte vor (Copyright).
    Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst,
    nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung.
    Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies
    s chriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Fall erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in
    das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
  2. Es besteht keine Herausgabepflicht des Auftragnehmers im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse wie Daten,
    Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden. Abweichende
    Vereinbarungen sind möglich und müssen schriftlich vereinbart sein.
§ 15 Geheimhaltung
  1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Auftragnehmer im
    Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
§ 16 Daten und Auftragsunterlagen
  1. Die vom Auftraggeber aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbei-
    tung im Hause des Auftragnehmers gespeichert.
  2. Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Daten-
    träger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der
    Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese versichert werden, so hat dies bei fehlender
    Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch den Auftragnehmer für Beschädi-
    gung oder Verlust aus welchem Grund ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei grob fahrlässigem oder vor-
    sätzlichem Verhalten (siehe § 9).
  3. Das Recovern archivierter Daten, d. h., die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorberei-
    tung für die weitere Bearbeitung wird mit € 23,80 (inkl. MwSt.) für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.
  4. Der Versand von Daten oder Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten erfolgt gegen
    Entgelt. Dieses Entgelt beträgt pauschal € 11,90 (inkl. MwSt.) zzgl. Fracht- und/oder Kurierkosten.
  5. Hinweis:
    Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass der Auftragnehmer Daten aus dem Vertragsverhältnis (nach
    § 28 Bundesdatenschutzgesetz) zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält,
    die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B. Paketdiensten, Versicherung) zu
    übermitteln.
§ 17 Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und
    Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  3. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom
    11.04.1980 (CISG) gilt nicht.
  4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
    Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
    oder Vereinbarungen nicht berührt.
§ 18 Hinweise zur Benutzung von Sofortübereisung.de der Payment Network AG

Hinweis vom 01.09.2007:

Der Betreiber des Dienstes Sofortüberweisung, die Payment Network AG, hat zu Ihren Gunsten eine
Versicherung abgeschlossen, die Schäden bei Missbrauch nach Maßgabe der unter diesem Link*
wiedergegebenen Versicherungsbedingungen ersetzt. Hierdurch sollen Sie im Rahmen des Versiche-
rungsumfangs vor etwaigen Haftungsrisiken geschützt werden. In diesem Zusammenhang weisen wir
darauf hin, dass es viele Banken und Sparkassen gibt, die davon ausgehen, dass die Nutzung des
Dienstes „Sofortüberweisung“ wegen der Verwendung Ihrer PIN und TAN zu einer Haftungsverla-
gerung bei etwaigen Missbräuchen durch Dritte führt. Dies kann dazu führen, dass im Missbrauchs-
falle Ihre Bank sich weigert, den Schaden zu übernehmen und im Ergebnis Sie den Schaden zu
tragen haben. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass es bisher bei dem Dienst „Sofortüber-
weisung“ noch zu keinen Missbräuchen gekommen ist (TÜV-zertifiziertes-Online-Zahlungssystem).
Zudem besteht der oben genannte Versicherungsschutz. https://www.sofortueberweisung.de/


=====01.11.2007======= (Deutsche Version) *Hinweis:
Bei dem Dienst "Sofortüberweisung" ist es bisher zu keinen  
Missbräuchen gekommen (TÜV-zertifiziertes-Online-Zahlungssystem).  
Vorsorglich weisen wir dennoch darauf hin, dass es viele Banken und  
Sparkassen gibt, die davon ausgehen, dass die Nutzung des Dienstes  
"Sofortüberweisung" wegen der Verwendung Ihrer PIN und TAN zu einer  
Haftungsverlagerung bei etwaigen Missbrauchsfällen durch Dritte  
führt. Dies kann dazu führen, dass im Missbrauchsfall Ihre Bank sich  
weigert, den Schaden zu übernehmen und im Ergebnis Sie den Schaden zu  
tragen haben. Vorsorglich hat daher der Betreiber des Dienstes  
"Sofortüberweisung", die Payment Network AG, zu Ihren Gunsten eine  
Versicherung abgeschlossen, die Schäden bei Missbrauch nach Maßgabe  
der unter diesem Link* wiedergegebenen Versicherungsbedingungen  
ersetzt. Hierdurch sollen Sie im Rahmen des Versicherungsumfanges vor  
etwaigen Haftungsrisiken geschützt werden.
* (Bitte hier Link zu folgender Seite setzen:) https://www.sofortueberweisung.de/versicherung 

 

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Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:


Öffentliche und externe Stellen aufgrund einer Rechtsvorschrift sowie interne Abteilungen und verbundene Unternehmen sowie Vertragspartnern zur
Erfüllung der oben genannten Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte zur werblichen Nutzung erfolgt nicht.


Niedrigere Preise durch breite Kundenbasis


RMA (Reischl Media) ist mit mehr als 65.000 Kundenverträgen einer der größten europäische Print-Reselling Anbieter. Das Unternehmen bietet seinen Kunden in Deutschland, Frankreich, Italien, und den Niederlanden besonders preisgünstige Print Produkte rund um die eigene Homepage an. Vorteil der RMA (Reischl Media) gegenüber vielen anderen Anbietern: Die Kosten für die ständige Weiterentwicklung von Onlinedienstleistung, Produkten und den Aufbau der technischen Infrastruktur lassen sich auf eine erheblich größere Zahl von Abnehmern umrechnen. Dadurch verringert sich der Fixkosten-
anteil für jedes einzelne Produkt. So ist RMA (Reischl Media) in der Lage, seine Produkte zu Preisen anzubieten, bei denen viele lokale Anbieter längst passen müssen diese Produkte in der von uns bekannten Geschwindigkeit zuzustellen.

Mehr Leistung durch zusätzliche Features

Die genannten Sparpotentiale machen sich jedoch nicht nur im Geldbeutel der Kunden bemerkbar. Auch der Leistungsumfang der RMA (Reischl Media)
Produkte ist häufig deutlich größer als bei der Konkurrenz. So stattet der bestellende bereits seine Printprodukte mit zahlreichen Varianten und Diensten aus, die andere Anbieter, wenn überhaupt, erst im Warenkorb zurechnen. RMA (Reischl Media) bietet so europaweit Qualitäts-Printprodukte zu fairen Preisen.